WOHNEN UND ARBEITEN
FÜR BESONDERE MENSCHEN

Die Stiftung Satis ist da für Menschen in besonderen Lebenssituationen. Sie fördert sie auf dem Weg zurück in die Selbständigkeit oder unterstützt sie in einer Lebensform mit Begleitung.

Die Stiftung Satis bringt sich ein in den Fachaustausch mit vorgelagerten und nachgelagerten Organisationen für bestehende und potenzielle Zielgruppen. Kooperationen mit psychiatrischen, therapeutischen und medizinischen Organisationen gewährleisten eine ganzheitliche und umfassende Versorgung der Klientel.

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Wohnen

Die Stiftung Satis bietet Wohnformen an mit unterschiedlicher Betreuungsdichte und differenziertem Selbständigkeitsbedarf bis hin zur teilbetreuten Wohngemeinschaft; im Kernareal verfügt die Stiftung Satis über eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Zu den erweiterten Lebensräumen gehören die Cafeteria, ein Spielzimmer, die Bibliothek oder der einladende Garten.

Arbeiten

Zu jedem der 90 Wohnplätze offeriert die Stiftung Satis einen geschützten Tagesstruktur- oder Beschäftigungsplatz. Das sind Tätigkeiten – beispielsweise in der Igelhilfe, Holzbearbeitung, Lingerie, Verpflegung oder der Gruppe Natur – die den Neigungen und Möglichkeiten der betreuten Menschen entsprechen. Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 35 Stunden. 


Anfrageformular Wohn- und Arbeitsplatz

Zielgruppen

In der Stiftung Satis finden Frauen und Männer mit einer psychischen Beeinträchtigung zwischen 25 bis 65 Jahren ein Zuhause; Menschen im offenen Sanktionenvollzug; Menschen mit problematischen, herausfordernden oder gefährdenden Verhaltensweisen, die zu erhöhten Begleit- und Monitoringansprüchen führen.

Von einer Aufnahme sieht die Stiftung Satis dann ab, wenn ein aktiver Substanzenkonsum oder eine hohe Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ein weiteres Ausschlusskriterium im Justizbereich ist ein pädosexuelles Delikt.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
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Die Stiftung Satis arbeitet eng zusammen mit den Betroffenen, ihrem Umfeld, den psychiatrischen Kliniken und örtlichen Ärzten. Die häufigsten Themen der Klientel sind:

  • Beeinträchtigungen aus dem schizophrenen Formenkreis
  • Beeinträchtigungen infolge Intelligenzminderung oder Persönlichkeitsstörungen
  • Beeinträchtigungen in Bezug auf Depressionen oder Manien
  • Beeinträchtigungen infolge von Angst- oder Zwangsstörungen

Die Mehrheit der Klientel der Stiftung Satis kämpft mit einer chronischen Form von Beeinträchtigung und kann nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Das heisst, dass die betroffenen Menschen langfristig auf einen geschützten Arbeitsplatz angewiesen sind. Das Ziel in der Begleitung der Klientel ist, sie in einer grösstmöglichen Selbständigkeit zu unterstützen. Je nach Fragestellung und Zielvereinbarung kann der Aufenthalt in der Stiftung Satis unterschiedlich lang sein.

Menschen im offenen Massnahmenvollzug
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Menschen, die sich im offenen, stationären Vollzug ihrer Massnahme befinden, werden von der Stiftung Satis begleitet. Im Rahmen eines Vollzugsplans werden individuell zugeschnittene Ziele erarbeitet. Dies mit Fokus auf Rückfallprävention und Risikomonitoring. Die Betroffenen werden in ihrer Weiterentwicklung begleitet von Fachkräften des Forensischen Ambulatoriums der PDAG.

Wichtige Kriterien für eine Aufnahme sind ein gewisses Mass an Absprachefähigkeit, eine Abstinenz von Drogen und Alkohol; eventuell ist eine Aufnahme bei einer ärztlich überwachten Substitution möglich. Für die Aufnahmeabklärungen erstellt die Stiftung Satis ein internes, forensisches Konzept. Dazu benötigt sie Gutachten, Urteile und Führungsberichte. Ausschlusskriterien sind Delikte im pädosexuellen Bereich. Nach der ersten Prüfung wird ein Kennenlerngespräch vereinbart. Ein dreiwöchiger Schnupperaufenthalt unterstützt die Beurteilung einer Aufnahme. Die Vorabklärungsphase kann bis zu drei Monate dauern. 

Im Arbeitsexternat geht die betroffene Person tagsüber einer Arbeit ausserhalb der Justizvollzugsanstalt nach und verbringt nur die arbeitsfreie Zeit in der Vollzugseinrichtung. Das Arbeitsexternat ist eine Progressionsstufe auf dem Weg zur bedingten Entlassung und ist auf eine Dauer von drei bis zwölf Monaten angelegt (Art. 77a/Abs. 1 und 2 StGB). Diese Phase des Strafvollzuges hat zum Ziel, das soziale Verhalten des einst straffällig gewordenen Menschen zu fördern und sein deliktfreies Leben zu festigen. Das Arbeitsexternat soll dem betroffenen Menschen ermöglichen, sich schrittweise und mit Unterstützung wieder in die Gesellschaft und das Arbeitsleben zu integrieren.

Die Stiftung Satis folgt in ihrer Arbeit den Richtlinien des Strafvollzugskondordats der Nordwest- und Innerschweiz.

Kerstin Meier
Bereichsleitung Wohnen IV & Justiz
062 769 60 97

«Ich habe die Lebenskerze an beiden Enden angezündet und immer das Volle gegeben. In allem, was ich machte.»

Der 68-Jährige ist Elektriker, Rockmusikexperte der 1970er- und 1980er-Jahre und er interessiert sich für theologische Themen. Er lebt aufgrund einer Alkoholerkrankung und deren psychischen Folgen in der Stiftung Satis.